Österreich ist das erste Land in Europa, das Gewaltschutzgesetze gegen häusliche Gewalt erlassen hat und somit Opfern die Möglichkeit gibt, im eigenen Zuhause zu bleiben (Betretungsverbot, Wegweisung etc.).
Der rechtlichen Interventionsrahmen im Gesundheitswesen schreibt die Einrichtung von Kinderschutz- und Opferschutzgruppen in Akutkrankenhäusern vor sowie eine Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht für alle Gesundheitsberufe vor.
Kinder- und Opferschutzgruppen:
Gewaltschutzgesetze:
- Gewaltschutzgesetz 2019
- Information zu den österreichischen Gewaltschutzgesetzen (bearbeitet nach (Gruber/Logar 2015)
Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht:
- Gesetzliche Grundlagen der Verschwiegenheitspflicht
- BMSGPK (2021): Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019. BMSGPK, Wien
- § 54 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG, § 54)