Implementierung
Grundsätzlich sind eine Kinderschutzgruppe und eine Opferschutzgruppe für volljährige Gewaltopfer vorgesehen. Allerdings eröffnet der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von Kinder- und Opferschutzgruppe zu einer sogenannten „Gewaltschutzgruppe“. Für kleinere Krankenanstalten ist auch eine Kooperation mit der Opferschutzgruppe eines anderen Spitals möglich.
Personelle Zusammensetzung
Die personelle Zusammensetzung ist vom Leistungsangebot des Krankenhauses abhängig. Einzubinden sind zwei Vertreter/-innen des medizinischen Dienstes (ggf. Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe), des Pflegedienstes sowie der psychologischen Betreuung bzw. psychotherapeutischen Versorgung.
Verantwortung und Verankerung in der Krankenhausleitung
Unabhängig davon, ob die Gründung der OSG aus einer Top-down- oder Bottom-up-Initiative entstanden ist, braucht es primär eine grundsätzliche Verantwortung der Geschäftsführung bzw. Klinikleitung und die Motivation aller Krankenhausmitarbeiter/-innen. Speziell bei der Implementierung von Gewaltschutzarbeit ist die Unterstützung der Krankenhausleitung immer eine unabdingbare Voraussetzung.
SOPs und Prozessschritte im Umgang mit Gewaltbetroffenen
Eine Möglichkeit zur Förderung der OSG besteht in der schriftlichen Festlegung einzelner maßgeblicher Prozessschritte für den Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen/Patienten z. B. durch SOPs (Standard Operating Procedures). Diese geben nicht nur die Richtlinien für die Opferschutzgruppen vor, sondern spiegeln auch den Qualitätsanspruch des Krankenhauses wider. Die SOPs sollen den Mitgliedern der OSG praxistaugliche Informationen, Handlungsanleitungen und Instrumente zur Verfügung stellen und damit ein kompetentes Arbeiten ermöglichen.
Schulung, Sensibilisierung und Ressourcen
Die (Haupt-)Aufgabe der OSG ist die Schulung und Sensibilisierung des Personals, um schließlich die Früherkennung von häuslicher Gewalt im Krankenhaus in hoher Qualität leisten zu können. Dies setzt die Bereitstellung entsprechender personeller und zeitlicher Ressourcen seitens des Krankenhausmanagements voraus. Eine weitere aktivierende Maßnahme seitens der Krankenhausleitung ist das Bereitstellen materieller Ressourcen wie Räumlichkeiten, Technik, Kamera, Druckkosten etc.
Unterstützung durch den Dachverband
Der Österreichische Dachverband der Opferschutzgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich berät und unterstützt bei der Gründung und den Aufbau von Opferschutzgruppen.
Weiterführende Informationen:
Der folgende Text fasst die zentralen Aufgaben, Strukturen und rechtlichen Grundlagen der Opferschutzgruppe zusammen. Er verdeutlicht die organisatorische Einbindung, die Funktionen der Mitglieder sowie die Abläufe bei Sitzungen und Schnittstellen. Darauf aufbauend wird ein Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung vorgestellt, das als anonymisierte Vorlage für die Umsetzung vor Ort dient.
In der Toolbox werden als Grundlagenliteratur Leitfäden empfohlen, die auf international anerkannten Standards für die Intervention in der Gesundheitsversorgung bei häuslicher Gewalt basieren.
- Gruber, Elisabeth; Logar, Rosa (2015): Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt handeln. Leitfaden für Leitung und Praxis in Krankenhäusern zur Versorgung von gewaltbetroffenen Patientinnen. Hg. v. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Wien
- Schleicher, Barbara (2010): Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen. Ein Leitfaden für Krankenhaus und medizinische Praxis. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, Wien
- S.I.G.N.A.L. (2014): Gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Gewalt in der Paarbeziehung oder sexuelle Gewalt erfahren. Klinisches Handbuch der WHO. World Health Organization
- WHO (2003): Guidelines for medico-legal care for victims of sexual violence. Geneva