Aufbauend auf den seit 2004 gesetzlich verankerten Kinderschutzgruppen sind Krankenanstalten seit dem Jahr 2011 verpflichtet, „Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten“ (KAKuG, § 8e). Nachdem die Bundesvorgabe in allen Landesgesetzen verankert ist, gilt das für alle österreichischen Krankenanstalten.
Aufgaben der Opfer- bzw. Gewaltschutzgruppen sind laut Gesetzgeber:
- Früherkennung von häuslicher Gewalt
- Sensibilisierung der medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen für häusliche Gewalt