Gesetzliche Verpflichtung

Aufbauend auf den seit 2004 gesetzlich verankerten Kinderschutzgruppen sind Krankenanstalten seit dem Jahr 2011 verpflichtet, „Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt einzurichten“ (KAKuG, § 8e). Nachdem die Bundesvorgabe in allen Landesgesetzen verankert ist, gilt das für alle österreichischen Krankenanstalten.

Aufgaben der Opfer- bzw. Gewaltschutzgruppen sind laut Gesetzgeber:

  • Früherkennung von häuslicher Gewalt
  • Sensibilisierung der medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen für häusliche Gewalt

Gesetzestext zu Kinder- und Opferschutzgruppen

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