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Opferschutzgruppen

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„Fünf Personen aus Gesundheitswesen und Polizei stehen in einem Gang und halten sich als Zeichen gemeinsamer Unterstützung an den Händen


Seit 2011/12 sind die österreichischen Akutkrankenanstalten zur Einrichtung von Opferschutzgruppen verpflichtet. Der gesetzliche Auftrag zielt auf eine verbesserte Gewaltprävention. 

Geschulte Mitarbeiter/innen sollen von Gewalt betroffene Patientinnen/Patienten identifizieren, sensibel ansprechen, qualifiziert betreuen, gerichtstauglich dokumentieren, ihr Schutzbedürfnis klären und ev. über Handlungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

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Weiterführende Informationen:

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Hier lesen Sie, warum Opferschutzgruppen gesetzlich verpflichtend sind und welchen Rahmen § 8e KAKuG dafür setzt. Außerdem wird klar, welche Kernaufgaben der Gesetzgeber besonders betont.

Gesetzliche Verpflichtung

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Dieser Abschnitt zeigt, wie Opferschutzgruppen im Krankenhaus aufgebaut werden können - als eigene Gruppe, als Gewaltschutzgruppe oder via Kooperation. Im Fokus stehen Teamzusammensetzung, Leitungssupport und praxistaugliche Standards (z. B. SOPs).

Implementierung

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Dieser Bereich bündelt die zentralen Handlungsfelder der Opferschutzgruppen im Krankenhaus – von interner Sensibilisierung über Fortbildung bis zur sichtbaren Kommunikation von Gewaltschutz. Er zeigt, wie diese Aufgaben in Leitlinien und Abläufen praktisch verankert werden.

Handlungsfelder

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Dieser Abschnitt zeigt, wie Opferschutzgruppen ein regionales Netzwerk aufbauen und im Akutfall zuverlässig weiterverweisen können – und welche Partner dabei welches Know-how und welche Ressourcen einbringen. So wird klar, wie Zusammenarbeit funktioniert, wo Schnittstellen liegen und warum abgestimmte Rollen entscheidend sind.

Kooperation und Vernetzung

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Hier geht es um die Pflicht zur Datenerfassung im Kontext der Istanbul-Konvention und warum Vergleichbarkeit zentral ist. Außerdem wird erklärt, weshalb fragmentierte Datenlage ein Problem ist und wozu ein bundesweiter Standard dient.

​​​​​​​Datenerfassung und Analyse

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Dieser Abschnitt macht sichtbar, wie Opferschutzgruppen ihre Arbeit systematisch als Leistung dokumentieren können – zusätzlich zur Falldokumentation. Dazu werden Vorlagen und Instrumente aus dem BMASGPK-Projektkontext genannt.

Leistungsdokumentation

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Hier finden Sie, welche Unterstützung der Dachverband bietet: von Beratung bei Neugründungen bis zu Vernetzung und Schulungsprogrammen. Zusätzlich sind Kontakt und Website für direkte Anfragen angeführt.

Österreichischer Dachverband der Opferschutzgruppen