Opferschutzgruppen

Seit 2011/12 sind die österreichischen Akutkrankenanstalten zur Einrichtung von Opferschutzgruppen verpflichtet. Der gesetzliche Auftrag zielt auf eine verbesserte Gewaltprävention. Geschulte Mitarbeiter/innen sollen von Gewalt betroffene Patientinnen/Patienten identifizieren, sensibel ansprechen, qualifiziert betreuen, gerichtstauglich dokumentieren, ihr Schutzbedürfnis klären und ev. über Handlungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Seite drucken