Ebenso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen ist es auch im Krankenhaus wichtig, dass das Krankenhauspersonal die Augen vor dem Thema häusliche Gewalt nicht verschließt, sondern handelt. Dazu bedarf es qualifizierter Opfer- und Gewaltschutzgruppen, deren gesetzlicher Auftrag neben der Früherkennung von häuslicher Gewalt auch die themenbezogene Sensibilisierung der medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen für häusliche Gewalt ist (§ 8e KAKuG).
Das Hauptziel besteht zunächst darin, dass die Krankenhausmitarbeiter/-innen häusliche Gewalt überhaupt als Gesundheitsproblem anerkennen. Voraussetzung dafür ist die Sensibilisierung der Klinikmitarbeiter/-innen, die in den Ambulanzen und Stationen mit Gewaltopfern in Kontakt kommen können. Diese Aufgabe obliegt den Mitgliedern der Opferschutzgruppen, die unter Berücksichtigung beschränkter Ressourcen im Klinikalltag sehr effizient vorgehen müssen.
Es braucht entsprechende Kommunikationskanäle und Informationsangebote für die Sensibilisierung und Informationsvermittlung:
- Ein mündlicher, direkter Anknüpfungspunkt sind Regelbesprechungen (wie die Stationsbesprechung etc.), bei denen Mitglieder der Opferschutzgruppe einen kurzen inhaltlichen Input liefern und sich und ihre Arbeit vorstellen können.
- Im Optimalfall unterstützt eine schriftliche die mündliche Kommunikation und Information. Dazu zählen Flyer, in denen die klinikinterne Gewaltprävention den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nähergebracht wird
- ausgearbeitete Basisinformationen zum Umgang mit Gewaltopfern, die den Ambulanzen und Stationen zugestellt werden
- Aushänge am sogenannten „Schwarzen Brett“ mit Verweisen auf weiterführende Informationen etc.
- Sofern Mitarbeiterzeitschriften vorhanden sind, kann die Problematik mit einem Themenschwerpunkt gut und informativ aufbereitet werden.
- Themenspezifische Informationen können auch über digitale Medien, d. h. über das Intranet hausintern verbreitet werden.
Die Sensibilisierungs- und Informationskampagne muss gleich zu Beginn der Gewaltpräventionsarbeit im Krankenhaus gesetzt werden, um die Mitarbeiter/-innen auf das Thema aufmerksam zu machen und zugleich deren Bereitschaft zur Mitarbeit in der Opferschutzgruppe zu steigern.
Praxisbeispiel Kurzinformationen für Mitarbeiter/-innen AKH Wien