​​​​​​​Abklärung der Gefährdungslage

Betroffene schätzen ihre Gefährdungslage meistens sehr realistisch ein, weshalb geäußerte Befürchtungen und Ängste ernst genommen werden müssen. Grundsätzlich muss geklärt werden, ob die Patientin / der Patient

  • nach Hause bzw. ins soziale Umfeld zurückkehren will und dort sicher ist,
  • Freunde und Bekannte hat, bei denen ein sicheres Unterkommen möglich ist,
  • im Frauenhaus untergebracht werden will,
  • suizidgefährdet ist.

Außerdem muss geklärt werden, ob die Kinder oder andere Familienmitglieder sicher untergebracht und versorgt sind.

Fünf-Fragen-Modell zur Einschätzung der Gefährlichkeit von Situationen hoher Gefährlichkeit bei Partnergewalt an Frauen im Bereich der Notfallmedizin

Liegt eine akute Gefährdungssituation vor, ist eine unverzügliche Intervention erforderlich. Das kann das Hinzuziehen der Polizei, die Kontaktaufnahme mit dem Frauenhaus bzw. mit der Frauenhelpline und/oder Kinder- und Jugendhilfe bedeuten. Die Kontaktaufnahme mit diesen Beratungs- und Unterstützungsstellen ist für die Betroffenen oftmals eine Hürde. Das Angebot einer direkten Kontaktaufnahme seitens des Krankenhauses kann die Hürde senken. Alle diese Möglichkeiten und ggf. ein Sicherheitsplan müssen mit der Patientin / dem Patienten besprochen werden. Auch ein Wiedereinbestellung der Betroffenen kann sinnvoll sein.

Lehnt die Patientin / der Patient diese Interventionsangebote ab, dann ist diese Willensentscheidung zu respektieren. Allerdings kann die Weitergabe von Kontaktdaten von Unterstützungseinrichtungen ein erster Ausweg sein.

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