Um den Nachweis einer Aufnahme von K.o.-Mitteln sicherzustellen bzw. damit ein K.o.-Mittel-Fall strafrechtlich verwertet werden kann, bedarf es einer forensisch-toxikologischen Untersuchung von Blut und Harn, die an einem akkreditierten Forensik-Labor durchgeführt werden muss.
Folgende Kriterien – auch in Kombination - können für die Entscheidungsfindung zur forensisch-toxikologischen Untersuchung herangezogen werden:
- Vermutung durch Patientinnen/Patienten bzw. Zeuginnen/Zeugen (z. B. „Filmriss“)
- Erwähnung auf Einsatzprotokoll der Rettungskräfte
- inkonsistente Schilderung des Vorfalls durch Betroffene
- zerrissene oder schmutzige Bekleidung
- Amnesie, Desorientierung, Benommenheit, (plötzlicher) Dämmerzustand bei negativem oder geringem Blutalkohol
- suspekte Verletzungsmuster
- schlagartiges Erwachen
Abnahme und Lagerung
Zum Substanznachweis sollte die Probennahme Blut und Urin umfassen und möglichst zeitnah zum Vorfall erfolgen. Da manche K.o.-Mittel (z. B. diverse Benzodiazepine) eine sehr lange Eliminationshalbwertszeit haben, kann eine Probennahme auch viele Stunden bis wenige Tage (bis zu drei Tage) nach dem Vorfall zielführend sein:
- zwei EDTA-Röhrchen für Blut
- ein Urinröhrchen
Bis zur Übermittlung an das forensische Labor wird das Untersuchungsmaterial im Kühlschrank bei 2-8°C gelagert.
Ablauf Nachweis von K.o.-Tropfen, Praxisbeispiel AKH Wien
Informationsblatt K.o.-Mittel, Praxisbeispiel AKH Wien
K.o.-Mittel Probenversand Praxisbeispiel AKH Wien
Die Gewaltanamnese erfordert vom medizinischen Personal ein Höchstmaß an Sensibilität und Kommunikationskompetenz. Im Gespräch ist zu klären, an welchen Stellen die Patientin / der Patient vom mutmaßlichen Täter / von der mutmaßlichen Täterin berührt, gebissen, gewürgt, penetriert u. a. wurde. Genau an diesen Stellen sind die Spuren von Speichel, Blut, Sperma und Urin abzunehmen. Bei Sexualdelikten sind Abstriche von jenen Stellen zu asservieren, wo sich Sperma befindet bzw. befinden könnte.
- Schaffen Sie eine ungestörte Untersuchungsatmosphäre möglichst ohne Zeitdruck.
- Stellen Sie sicher, dass die Patientin / der Patient sprachlich alles versteht (notfalls eine professionelle Dolmetscherin / einen Dolmetscher heranziehen).
- Unterbreiten Sie das Angebot, eine Begleitperson oder Gesundheitskraft bei der Untersuchung herbeizuziehen.
- Akzeptieren Sie die Patientenentscheidung über das Tempo, die Fortführung, aber auch über den Abbruch der Untersuchung und Behandlung.
- Untersuchen Sie sensibel und in aller Ruhe.
- Beschreiben Sie die einzelnen Untersuchungsschritte genau und erklären Sie, wieso das jetzt notwendig ist.
- Erklären Sie die ärztliche Schweigepflicht und deren Entbindungsmöglichkeiten in verständlicher Form.
- Erklären Sie Sinn und Zweck der Dokumentation, die bei einem möglichen Strafverfahren als Beweismittel herangezogen werden kann.
- Klären Sie über die Möglichkeit einer späteren Anzeige verbunden mit der Notwendigkeit der aktuellen Spurensicherung auf.
Unter „K.o.-Mitteln“ werden umgangssprachlich Substanzen/Substanzlösungen verstanden, die ein Täter / eine Täterin einem Opfer ohne dessen Zustimmung verabreicht, um eine Ruhigstellung bzw. Willenlosigkeit/Wehrlosigkeit herbeizuführen. Ein Schlafzustand ist ebenso möglich wie rauschartige Wirkungen. Bei K.-o.-Mitteln kommen mehrere Substanzen infrage.