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Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein vielschichtiges Problem, das verschiedene Formen annehmen kann. Dazu gehören unter anderem körperliche, psychische und sexuelle Gewalt sowie körperliche und psychische Vernachlässigung. Körperliche Gewalt ist die absichtliche Anwendung von Gewalt, die zu körperlichen Verletzungen führen kann. 

Psychische Gewalt zeigt sich in wiederholtem Verhalten, das die emotionalen Bedürfnisse von Kindern oder Jugendlichen missachtet oder ihnen das Gefühl vermittelt, wertlos oder ungeliebt zu sein. Sexuelle Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, denen Kinder und Jugendliche nicht zustimmen oder die sie aufgrund ihrer Entwicklung nicht vollständig erfassen können. Vernachlässigung tritt auf, wenn notwendige Fürsorge wie Ernährung oder emotionale Unterstützung unterlassen wird oder Kinder unzureichend beaufsichtigt werden (About Child Abuse And Neglect 2024; Leeb et al. 2008).

Ausmaß weltweit

Schätzungen zufolge waren im Jahr 2022 weltweit bis zu eine Milliarde Kinder im Alter von 2 bis 17 Jahren Opfer von körperlicher, sexueller oder emotionaler Gewalt sowie Vernachlässigung, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist (World Health Organization: WHO 2022).

Langfristige Auswirkungen und Früherkennung

Traumatische (v. a. kumulierte) Ereignisse im Kindes- und Jugendalter, darunter auch Gewalterfahrungen, haben langfristige negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit sowie das Gesundheitsverhalten im Erwachsenenalter (z. B. Felitti et al. 1998), weshalb die Früherkennung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen besonders wichtig ist.

Hilfestellung „Erkennen, Ansprechen und Dokumentieren“

Das Dokument „Gewalt bei Kindern und Jugendlichen - Erkennen, Ansprechen und Dokumentieren“ soll als Hilfestellung zum Erkennen von Auffälligkeiten (wie etwa von Verletzungsmustern) und zur Gesprächsführung sowie zur richtigen Dokumentation und Weitervermittlung an fachspezifische Anlaufstellen dienen.    

Besondere Gewaltformen im digitalen Zeitalter

In der digitalen Welt entstehen neue Gefahren, darunter fällt besonders das zunehmende Risiko des Online-Groomings. Dabei versuchen Erwachsene über das Internet, Minderjährige in unangemessene Beziehungen zu verwickeln. Weitere digitale Herausforderungen umfassen den Missbrauch von Bildern, nicht einvernehmliches Sexting und Sextortion, bei dem sexuelle Bilder genutzt werden für Drohungen oder um Geld oder anderes zu erpressen. 

Auch die kommerzielle sexuelle Ausbeutung, bei der sexuelle Inhalte im Austausch gegen Geld oder andere Wertgegenstände angeboten werden, stellt ein ernst zu nehmendes Problem dar (Finkelhor et al. 2024). Im letzten Jahr wurde weltweit etwa eines von acht Kindern (rund 302 Millionen) Opfer von nicht einvernehmlichen Aufnahmen, Verbreitungen und Veröffentlichungen von sexuellen Bildern und Videos (Childlight – Global Child Safety Institute 2024).

 Diese alarmierenden Zahlen verdeutlichen die enormen Herausforderungen, denen Kinder und Jugendliche im digitalen Zeitalter gegenüberstehen. Prävention und das Erlernen eines sicheren Umgangs mit digitalen Medien sind die wichtigsten Maßnahmen (siehe z. B. Workshops der Initiative Saferinternet.at). 

 
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Weiterführende Informationen:

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Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich erheblich von der Arbeit mit erwachsenen Gewaltopfern. Daher sind im Rahmen der Kinderschutzarbeit spezielle Strukturen und Fachkräfte erforderlich. 

Kinderschutzgruppen (KSG) sind für Krankenanstalten mit Abteilungen für Kinder und Jugendliche seit 2004 gesetzlich verpflichtend einzurichten und sie stellen die erste interdisziplinäre fachspezifische Anlaufstelle für Kinderschutz im Gesundheitssystem dar. 

Weiterführend:

Liste der Kinderschutzgruppen in Österreich nach Bundesländern

Gesetzestext zu Kinder- und Opferschutzgruppen

Herausforderungen in der Kommunikation

Ein wesentlicher Unterschied bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besteht darin, dass diese oft Schwierigkeiten haben, Gewalt als solche zu erkennen und ihre Erfahrungen verbal zu kommunizieren (u. a. aufgrund von sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten, Wissen, Scham, Angst, Loyalitätskonflikten). Fachkräfte sind daher dazu angehalten, besonders aufmerksam auf nonverbale Signale wie Verhaltensänderungen oder psychosomatische Beschwerden zu achten, ohne jedoch vorschnell auf Gewalt zu schließen, da solche Auffälligkeiten oft vielfältige Ursachen haben können. 

Gerade Kinder und Jugendliche erfahren Gewalt häufig innerhalb ihres nahen Umfelds bzw. in der Familie und haben daher oft große Angst, über Erlebtes zu sprechen. Der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung und Sicherheit vermittelnde Rahmenbedingungen innerhalb der Betreuung sind daher essenziell. Im Gegensatz zu Erwachsenen, die eigenständig Hilfe suchen können, sind Kinder und Jugendliche auf das Einschreiten von Erwachsenen angewiesen. Daher müssen Fachkräfte nicht nur reaktive Unterstützung leisten, sondern auch präventiv tätig werden, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Aufgrund der Suggestibilität von Kindern und Jugendlichen sind in der Gesprächsführung einige Besonderheiten zu beachten. Die Abklärung sollte daher im Idealfall von geschulten Fachpersonen durchgeführt werden. Bei der Exploration zum Geschehen sollten offene Fragen in Form von Erzählaufforderungen gestellt werden. Geschlossene Fragen sollten nur, wenn nicht anders möglich, und sehr sparsam eingesetzt werden. Insbesondere suggestiv wirkende Fragen und Einflüsse müssen vermieden werden, das Einnehmen einer ergebnisoffenen Haltung ist daher im Kinderschutz von großer Bedeutung.

Gewalt im Kontext von Partnergewalt

Besondere Aufmerksamkeit erfordert auch die Situation von Kindern und Jugendlichen im Kontext von Partnergewalt. Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben oder Zeuginnen bzw. Zeugen von Gewalt werden, etwa im Rahmen familiärer Konflikte, tragen oft langfristige emotionale und psychische Schäden davon. Daher ist es wichtig, dass bei der Betreuung von Erwachsenen, die von Gewalt betroffen sind, immer nach Kindern im gemeinsamen Haushalt gefragt wird und ggf. auch die Situation der Kinder berücksichtigt wird. Auch die Zeugenschaft von häuslicher Gewalt ist eine Form der Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
 

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Bei begründetem Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls sowohl durch selbst als auch durch miterlebte (häusliche) Gewalt besteht eine Meldepflicht an den Kinder- und Jugendhilfeträger. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen besteht zudem eine Anzeigepflicht (Polizei, Staatsanwaltschaft).

Zur Beratung und Unterstützung können Fachpersonen hinzugezogen werden (z. B. Kinderschutzzentren, Kinderschutzgruppen in Spitälern). 

Folder der MÖWE mit wichtigen Informationen (z. B. zum Vorgehen bei einem vagen oder konkreten Verdacht)


Dokumentation

Essenziell ist in allen Kinderschutzfällen eine korrekte und ausführliche Dokumentation. Aussagen von Kindern und Jugendlichen zum Geschehen bzw. zu Verdachtsmomenten sind im Wortlaut des Kindes festzuhalten. Eigene Interpretationen von Aussagen und Beobachtungen sind klar von diesen zu trennen bzw. als solche zu benennen. Sowohl alte als auch frische Verletzungen sind zu dokumentieren in Form einer detaillierten Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation. 

Untersuchungsbögen und Checklisten bzw. Module von der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS) zur Unterstützung für die Dokumentation

Dokument zum Erkennen, Dokumentieren und Ansprechen bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ÖGKiM und FOKUS)
 

Anlaufstellen

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Die Österreichische Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (ÖGKiM) spielt eine bedeutende Rolle bei der Vernetzung von Kinderschutzgruppen und der Entwicklung standardisierter Verfahren für die Erkennung und Dokumentation von Kindesmisshandlung in ganz Österreich. 

Die ÖGKiM bietet seit September 2024 den ersten österreichweiten Basiskurs für Kinderschutz in der Medizin als Onlinefortbildung an. Die Onlinefortbildung richtet sich vor allem an Gesundheitspersonal, das Kinder und Jugendliche bei Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch betreut. 

FOKUS: Abklärung, Zuweisung und Unterlagen

Zusätzlich unterstützt die Forensische Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS) mit Sitz im AKH Wien seit 2015 die Kinderschutzgruppen Wiens durch zeitnahe Abklärung und Dokumentation von Verletzungen und den Äußerungen von Kindern und Jugendlichen sowie durch klinisch-psychologische Untersuchung bei forensisch-psychologischen Fragestellungen. 

Die Zuweisung zu FOKUS erfolgt ausschließlich über Spitalseinrichtungen (v. a. Kindernotfallambulanzen, kinderchirurgische, unfallchirurgische bzw. kindergynäkologische Einrichtungen). Auf der Website sind auch standardisierte Dokumentationsunterlagen und Checklisten abrufbar.