Häusliche Gewalt hat soziale, juristische, medizinische und psychologische Aspekte und weist zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Fachgebieten auf (z. B. Kinderschutz), weshalb verschiedene Institutionen, wie z. B. Polizei, Opferschutzorganisationen, Krankenhaus u. a. mit häuslicher und sexueller Gewalt befasst sind. Es ist die Aufgabe aller damit konfrontierten Institutionen, dem Problemkreis entsprechend ihrer Zuständigkeit die nötige Aufmerksamkeit zu geben und der definierten Kernaufgabe nachzukommen.
Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen diesen Institutionen sind bei häuslicher und sexueller Gewalt relevant, spezifische Gewaltschutzeinrichtungen für Frauen sind unentbehrlich. Häufig sind jedoch Einrichtungen des Gesundheitssystems die erste Anlaufstelle für die Gewaltopfer. Ihre Aufgabe ist es, Opfer als solche zu erkennen und entsprechende Interventionsschritte zu setzen. Die vertiefende Beratung und Begleitung übernehmen dann spezialisierte Stellen, die über psychologisches und rechtliches Fachwissen verfügen und damit Gewaltopfer unterstützen können.
Der Umgang mit häuslicher Gewalt ist eine interdisziplinäre Aufgabe!
Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen: Seit Anfang 2020 gibt es die Möglichkeit in Hochrisikofällen sogenannte Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen abzuhalten (SPG §2 Abs. 2). Diese werden von den Sicherheitsbehörden einberufen und bringen alle an diesem Fall beteiligten Institutionen an einen Tisch, um gemeinsame Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen abzustimmen.