Wir sind ein interprofessionelles, interinstitutionelles Gremium, in dem Mitglieder von Opferschutzgruppen, Vertreterinnen und Vertreter von Krankenanstalten-Trägern, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Beratungsstellen sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus verschiedenen österreichischen Bundesländern zusammenarbeiten.
Die Toolbox richtet sich vor allem an Opferschutzgruppen in der Planungs- bzw. Aufbauphase. Sie enthält alle Informationen und Instrumentarien, die für die Implementierung einer Opferschutzgruppe und für die Interventionsschritte bei der Behandlung und Erstversorgung von Gewaltbetroffenen benötigt werden. Die Instrumente sind wissenschaftlich fundiert, multidisziplinär erarbeitet und haben sich in der Praxis bewährt. Die Toolbox soll im Akutfall einen raschen Zugriff auf notwendige Unterlagen und Instrumente ermöglichen – z. B. auf konkrete Handlungsanweisungen, Verletzungsdokumentationsbogen, Anzeigeformular oder regionale Kontaktadressen von spezialisierten Betreuungsstellen. Darüber hinaus wird in der Toolbox relevantes Wissen verfügbar gemacht, u. a. durch Prozessdarstellungen, Anleitungen zur Gesprächsführung und Verweise auf einschlägige Literatur zum Thema Gewalt.
Unsere Erfahrungen, aber auch empirische Studien zeigen, dass die Verbesserung der Versorgung gewaltbetroffener Patientinnen und Patienten im Krankenhaus eine wichtige Voraussetzung für Gewaltprävention ist. Viele Opfer, die keine Anzeige erstatten, lassen nämlich ihre Verletzungen medizinisch und psychosozial behandeln, was die Chance bietet, sie im Spital auf die Anzeichen und gesundheitlichen Folgen anzusprechen und sie vielleicht auch in Kontakt mit einer Opferschutzeinrichtung zu bringen. Dies soll durch die Einrichtung von Opferschutzgruppen gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die grundsätzliche Bereitschaft des Krankenhausmanagements, zeitliche und personelle Ressourcen für die Gründung einer Opferschutzgruppe bereitzustellen.
Im „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist festgehalten, dass „Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau ist“ (European Council Directive 65/65/EEC 1965, § 54). Eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA 2014b) ergab, dass in Österreich etwa 20 Prozent der Frauen ab dem 15. Lebensjahr im Laufe ihres Lebens körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt sind (FRA 2014b). Diese und andere Studien zeigen einen engen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Symptomen und erlittener häuslicher Gewalt auf. Die Beeinträchtigungen umfassen ein breites Spektrum von akuten Verletzungen, psychosomatischen Beschwerden und/oder psychischen Erkrankungen. Zur medizinischen Behandlung suchen die Betroffenen Gesundheitseinrichtungen auf, die oftmals die ersten Anlaufstellen für die Gewaltopfer sind.
Seit 2011 besteht in österreichischen Krankenanstalten die gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung von „Opferschutzgruppen für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt“. Ziel der Opferschutzgruppen ist neben der Sensibilisierung für häusliche Gewalt insbesondere die Früherkennung von Betroffenen und dadurch eine Verbesserung der Betreuung von Gewaltopfern im Krankenhaus und der Gewaltprävention durch Opferschutz. Die Patientinnen/Patienten sollen in den Krankenanstalten behandelt und betreut, die Gewaltfolgen gerichtstauglich dokumentiert und die Betroffenen an psychosoziale Beratungsstellen oder Schutzeinrichtungen vermittelt werden. Damit nimmt das behandelnde Krankenhauspersonal auch eine Schlüsselaufgabe als Vermittler ein.
Die Krankenanstalten stehen vor der Aufgabe, entsprechende abteilungs- und berufsübergreifende Entwicklungsprozesse anzustoßen, um eine auf ihre spezifischen Bedingungen zugeschnittene nachhaltige Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Patientinnen und Patienten zu erzielen. Dabei ist die Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter/-innen im Krankenhaus ein notwendiger Bestandteil des Gesamtkonzepts. Denn auf diese Rolle sind die Fachkräfte in Gesundheitsberufen im Krankenhaus häufig nur unzureichend vorbereitet, was damit zusammenhängt, dass die Themen Gewalt und Gewaltprävention derzeit nur peripher oder gar nicht in den Curricula der Gesundheitsberufe verankert sind. Deshalb müssen die Mitglieder von Opferschutzgruppen durch Aus- und Weiterbildung ihre Kompetenzen erweitern und mit anderen Einrichtungen und Organisationen (Opferschutzeinrichtungen, Polizei u. a.) kooperieren, um wirksam helfen zu können. Erfahrungen einiger Best-Practice-Modelle bekräftigen, dass es auf eine praxisnahe Kompetenzvermittlung und ein verlässliches Netzwerk ankommt.
Wir bedanken uns beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (vormals BMASGK) dafür, dass mit der Beauftragung der Toolbox die Relevanz der Gewaltprävention im klinischen Alltag hervorgehoben und die Einrichtung von Opferschutzgruppen gefördert wird.
Die Mitglieder des Fachbeirates 2020: Martin Aigner, Thomas Beck, Katharina Beclin, Andrea Berzlanovich, Doris Cekan, Daniela Dörfler, Sabine Eder, Jutta Falger, Birgitt Haller, Christine Hirtl, Andrea Hohenegger, Patricia Holzmann, Christopher Kartnig, Monika Kern, Rosa Logar, Maria Rösslhumer, Barbara Schleicher, Sabine Sramek, Edith Wagner, Viktoria Wenseis