Verpflichtung zur Datenerfassung
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul‐Konvention“) (Council of Europe, 2011) im Jahr 2013 hat sich Österreich dazu verpflichtet, regelmäßig Daten zu Fällen häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu erfassen, dem Evaluierungskomitee GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) zur Verfügung zu stellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Council of Europe 2011).
Neben der regelmäßigen Durchführung bevölkerungsbasierter Studien zur Einschätzung der Häufigkeit und des Schweregrads dieser Formen von Gewalt ist auch die Erfassung administrativer Daten zur Beurteilung der Wirksamkeit gesetzter Maßnahmen und zum Aufzeigen von Kapazitätsgrenzen vorgesehen. Um Vergleiche ziehen zu können, soll die Datenerfassung mittels standardisierter Methoden und einheitlicher Indikatoren erfolgen (Erläuterungen, 79, Council of Europe 2011).
Im (Basis‐)Evaluierungsbericht empfiehlt GREVIO der österreichischen Bundesregierung, Maßnahmen zur Verbesserung der systematischen und vergleichbaren Datenerfassung in allen Krankenhäusern zu ergreifen (BKA 2018).
Aktuelle Situation der Datenerfassung in Krankenanstalten
Derzeit ist die Datenerfassung in Krankenanstalten stark fragmentiert. In den Krankenanstalten werden zwar bereits viele Informationen erfasst – diese liegen aber zumeist in verschiedenen Dokumenten und in unterschiedlicher Form vor, was eine Zusammenführung und vergleichende Analyse schwierig bis unmöglich macht (Schleicher, 2019).
Standard für die einheitliche Datenerfassung
Eine bundesweit einheitliche Erfassung administrativer Daten in Krankenanstalten bildet die Voraussetzung für die Erstellung der von GREVIO geforderten Statistiken. Eine fundierte Datenlage stellt außerdem eine wichtige Voraussetzung für die Einschätzung des Versorgungsbedarfs im Gesundheitsbereich und für die entsprechende Planung und Lenkung von Ressourcen und Maßnahmen dar. Auch für die Planung der interdisziplinären Zusammenarbeit stellt eine flächendeckende, standardisierte Datenerfassung einen wichtigen Baustein dar. Die Veröffentlichung von Statistiken kann außerdem zur Bewusstseinsbildung und zur Sensibilisierung beitragen.
Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit, einen bundesweit gültigen Standard für die einheitliche Datenerfassung zu definieren. Im Rahmen des vom BMSGPK beauftragen Projekts „Gewaltschutz im Gesundheitswesen“ wurde daher in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Expertinnen und Experten aus Opferschutzgruppen ein „Standard für die einheitliche Datenerfassung in Krankenanstalten zu Fällen von (häuslicher) Gewalt“ erarbeitet.
Mitglieder der Arbeitsgruppe: Thomas Beck, Sabine Eder, Monika Kern, Daniela Dörfler
Standard für die einheitliche Datenerfassung in Krankenanstalten zu Fällen von (häuslicher) Gewalt
Praxisbeispiel für eine elektronische Datenerfassung: Elektronisches Gewaltopferbetreuungsdokument des Kepler Universitätsklinikums Linz
Neben der Datenerfassung zur Falldokumentation bzw. zu statistischen Zwecken für die Gewaltprävention wird auch die Planung einer systematischen Datenerfassung zur Leistungsdokumentation der Opferschutzgruppen empfohlen. Diese ist den jeweiligen Berichtsanforderungen der Krankenanstalten-Träger / -Leitungen anzupassen.