Besonders heikel sind Situationen, wenn Patientinnen/Patienten in Begleitung des gewalttätigen Partners kommen. Im Verdachtsfall ist die Ausgrenzung des Partners dringend geboten. Nur in einem Vier-Augen-Gespräch mit der Betroffenen / dem Betroffenen kann die Gewaltproblematik, das weitere Vorgehen, die Sicherheitsplanung etc. thematisiert werden (AK OÖ 2016).
Praxisbeispiel: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
- „Wir führen das Erstgespräch grundsätzlich allein mit den Patienten durch. Deshalb bitten wir Begleitpersonen immer, in der Wartezone Platz zu nehmen.“
- „Wir müssen mit der Patientin zur weiteren Untersuchung zur Radiologie/Sonographie. Da können Sie keinesfalls dabei sein.“
Bei ausgesprochenen Drohungen oder Handgreiflichkeiten der Patientin / dem Patienten oder dem Gesundheitspersonal gegenüber besteht Handlungsbedarf. Abhängig vom vorherrschenden Gefährdungspotenzial kann bereits die direkte Deeskalation beruhigen. Andernfalls muss der klinikinterne Sicherheitsdienst oder die Polizei gerufen werden.