Die Einschätzung, ob eine schwere Körperverletzung im Rahmen eines Fremdverschuldens vorliegt, ist auch im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren von substanzieller Bedeutung. In Österreich ist die Körperverletzung im Strafgesetzbuch geregelt (StGB, §§ 83-88).
Beispiele für schwere Körperverletzung infolge von Fremdverschulden
- Knochenbrüche
- Schädelbruch
- verschobener Nasenbeinbruch
- Rippenbrüche wie Schrägbruch mit spitzen Endstücken (Ausnahme: keine glatten Querbrüche an der Knorpel-Knochen-Grenze)
- Handwurzelknochen-Fraktur
- Fingerbrüche
- Zehenbrüche
- etc.
Eröffnung großer Körperhöhlen und Gelenke
- Verletzung von inneren Organen
Unterschiedliche Ausprägungen einer schweren Körperverletzung