Handlungsfelder

Für das Aufgabenspektrum der Opferschutzgruppen liefert das im KAKuK verankerten „Kinder- und Opferschutzgruppen“ den rechtlichen Orientierungsrahmen. Ihre primäre Aufgabe ist die Früherkennung häuslicher Gewalt und die themenspezifische Sensibilisierung des Krankenhauspersonals. Weitere krankenhausinterne Vorgaben stellen der Behandlungsauftrag, die Handlungsleitlinien und Verfahrensanweisungen dar.

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