Handlungsfelder
Für das Aufgabenspektrum der Opferschutzgruppen liefert das im KAKuK verankerten „Kinder- und Opferschutzgruppen“ den rechtlichen Orientierungsrahmen.
Ihre primäre Aufgabe ist die Früherkennung häuslicher Gewalt und die themenspezifische Sensibilisierung des Krankenhauspersonals. Weitere krankenhausinterne Vorgaben stellen der Behandlungsauftrag, die Handlungsleitlinien und Verfahrensanweisungen dar.
Übersicht:
Hier geht es darum, wie Mitarbeitende häusliche Gewalt als Gesundheitsproblem erkennen und wie Information intern wirksam verbreitet wird. Beschrieben werden passende Kanäle – von Besprechungen bis Intranet und Aushängen.
Dieser Abschnitt beschreibt, wie Schulungen Wissen und Handlungskompetenz zu häuslicher und sexueller Gewalt aufbauen – interdisziplinär und praxisnah. Dazu gehört auch, wie externe Stellen (Polizei, Frauenhaus, Gewaltschutzzentrum u. a.) eingebunden werden können.
Hier finden Sie Maßnahmen, mit denen das Krankenhaus signalisiert: Gewalt ist ansprechbar – Hilfe ist da. Es geht um Sichtbarkeit durch Poster, Infoscreens und mehrsprachige Informationsmaterialien an geeigneten Orten.