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Handlungsfelder

Für das Aufgabenspektrum der Opferschutzgruppen liefert das im KAKuK verankerten „Kinder- und Opferschutzgruppen“ den rechtlichen Orientierungsrahmen.

Ihre primäre Aufgabe ist die Früherkennung häuslicher Gewalt und die themenspezifische Sensibilisierung des Krankenhauspersonals. Weitere krankenhausinterne Vorgaben stellen der Behandlungsauftrag, die Handlungsleitlinien und Verfahrensanweisungen dar.

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Übersicht:

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Hier geht es darum, wie Mitarbeitende häusliche Gewalt als Gesundheitsproblem erkennen und wie Information intern wirksam verbreitet wird. Beschrieben werden passende Kanäle – von Besprechungen bis Intranet und Aushängen.

Sensibilisierung und Informationsvermittlung

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Dieser Abschnitt beschreibt, wie Schulungen Wissen und Handlungskompetenz zu häuslicher und sexueller Gewalt aufbauen – interdisziplinär und praxisnah. Dazu gehört auch, wie externe Stellen (Polizei, Frauenhaus, Gewaltschutzzentrum u. a.) eingebunden werden können.

Fort- und Weiterbildung

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Hier finden Sie Maßnahmen, mit denen das Krankenhaus signalisiert: Gewalt ist ansprechbar – Hilfe ist da. Es geht um Sichtbarkeit durch Poster, Infoscreens und mehrsprachige Informationsmaterialien an geeigneten Orten.

Gewaltschutz sichtbar machen