Für das Aufgabenspektrum der Opferschutzgruppen liefert das im KAKuK verankerten „Kinder- und Opferschutzgruppen“ den rechtlichen Orientierungsrahmen. Ihre primäre Aufgabe ist die Früherkennung häuslicher Gewalt und die themenspezifische Sensibilisierung des Krankenhauspersonals. Weitere krankenhausinterne Vorgaben stellen der Behandlungsauftrag, die Handlungsleitlinien und Verfahrensanweisungen dar.