Schritte zur Gründung einer OSG

Voraussetzungen schaffen:

  • Arbeitsauftrag seitens der kollegialen Führung (KH-Leitung) zur Gründung einer OSG ist erteilt.
  • Kollegiale Führung benennt verantwortliche Person und stellt personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Konzeption, Implementierung und laufende Koordination der OSG bereit.
  • Bereitstellung regelmäßiger Super-/Intervision für die Arbeit mit von Gewalt Betroffenen (vgl. Selbstverantwortung und Grenzen)
  • Erstellung einer Geschäftsordnung (vgl. Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung) und Freigabe durch die kollegiale Führung

Startphase – Einrichtung einer OSG:

Routineaufgaben:

  • Information zum Thema Gewalt/Opferschutz für alle Mitarbeiter/-innen in den betroffenen Ambulanzen/Abteilungen verfügbar halten (Info-Mappe, Intranet etc.) (vgl. Praxisbeispiel Informationsflyer für Mitarbeiter/-innen)
  • Sensibilisierung und Schulungen des Personals (vgl. Vorschläge für Schulungsmaßnahmen)
  • Vernetzungstreffen mit externen regionalen Playern: Besprechung von Fallanalysen, Prozess- und Schnittstellenanalysen
  • Thematik für die Patientinnen/Patienten sichtbar machen (z. B. Plakate/Aufkleber in speziellen Wartebereichen und/oder WC) sowie Informationsmaterialien von Unterstützungseinrichtungen auflegen (z. B. mehrsprachige Broschüren, Folder) (vgl. Kontaktadressen zum Bestellen bzw. Ausdrucken von themenspezifischen Broschüren, Flyern, Plakaten)
  • Erstellung von Kennzahlen- und Leistungsberichten über die OSG-Tätigkeit (Auswertungen schon bei der Programmierung der IT-gestützten Dokumentation mitplanen)
  • regelmäßige interne (Re-)Evaluierung mit Überarbeitung der Prozesse, Qualitätsstandards, Richtlinien und Handlungsanweisungen

Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung

Leitfäden zum krankenhausinternen Gewaltschutz

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