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Schritte zur Gründung einer OSG

Voraussetzungen schaffen:

  • Arbeitsauftrag seitens der kollegialen Führung (KH-Leitung) zur Gründung einer OSG ist erteilt.
  • Kollegiale Führung benennt verantwortliche Person und stellt personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Konzeption, Implementierung und laufende Koordination der OSG bereit.
  • Bereitstellung regelmäßiger Super-/Intervision für die Arbeit mit von Gewalt Betroffenen (vgl. Selbstverantwortung und Grenzen)
  • Erstellung einer Geschäftsordnung (vgl. Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung) und Freigabe durch die kollegiale Führung

Startphase – Einrichtung einer OSG:

Routineaufgaben: