Voraussetzungen schaffen:
- Arbeitsauftrag seitens der kollegialen Führung (KH-Leitung) zur Gründung einer OSG ist erteilt.
- Kollegiale Führung benennt verantwortliche Person und stellt personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen für die Konzeption, Implementierung und laufende Koordination der OSG bereit.
- Bereitstellung regelmäßiger Super-/Intervision für die Arbeit mit von Gewalt Betroffenen (vgl. Selbstverantwortung und Grenzen)
- Erstellung einer Geschäftsordnung (vgl. Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung) und Freigabe durch die kollegiale Führung
Startphase – Einrichtung einer OSG:
- Zusammenstellung des OSG-Teams nach gesetzlichen Vorgaben und den lokalen Gegebenheiten des Krankenhauses (vgl. Gesetzestext zu Kinder- und Opferschutzgruppen)
- Einbindung von externen Expertinnen und Experten (z. B. aus anderen bestehenden OSG und anderen Opferschutzeinrichtungen) bereits in der Planungsphase (vgl. Beratungsstellen und Kooperationspartner)
- Schulung der OSG-Mitglieder durch interne und externe Experten und Expertinnen (vgl. Kooperationspartner: Aufgabenprofile, Know-how, Ressourcen und Grenzen)
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten festlegen (Koordination, Steuerung, Schulung etc.)
- Häufigkeiten und Inhalte der Jours Fixes festlegen
- Einrichtung einer (IT-gestützten) Fall- und Leistungsdokumentation (vgl. Datenerfassung und Analyse)
- Bereitstellung von Ausstattung und Informationsmaterial (vgl. Fallbezogene Interventionsschritte und Service)
- Erstellung von Prozessen und Qualitätsstandards (vgl. Prozesse, Handlungsempfehlungen und Checklisten)
- Erstellung von Richtlinien und Handlungsanweisungen für Mitarbeiter/-innen des Krankenhauses
Routineaufgaben:
- Information zum Thema Gewalt/Opferschutz für alle Mitarbeiter/-innen in den betroffenen Ambulanzen/Abteilungen verfügbar halten (Info-Mappe, Intranet etc.) (vgl. Praxisbeispiel Informationsflyer für Mitarbeiter/-innen)
- Sensibilisierung und Schulungen des Personals (vgl. Vorschläge für Schulungsmaßnahmen)
- Vernetzungstreffen mit externen regionalen Playern: Besprechung von Fallanalysen, Prozess- und Schnittstellenanalysen
- Thematik für die Patientinnen/Patienten sichtbar machen (z. B. Plakate/Aufkleber in speziellen Wartebereichen und/oder WC) sowie Informationsmaterialien von Unterstützungseinrichtungen auflegen (z. B. mehrsprachige Broschüren, Folder) (vgl. Kontaktadressen zum Bestellen bzw. Ausdrucken von themenspezifischen Broschüren, Flyern, Plakaten)
- Erstellung von Kennzahlen- und Leistungsberichten über die OSG-Tätigkeit (Auswertungen schon bei der Programmierung der IT-gestützten Dokumentation mitplanen)
- regelmäßige interne (Re-)Evaluierung mit Überarbeitung der Prozesse, Qualitätsstandards, Richtlinien und Handlungsanweisungen
Praxisbeispiel für eine Geschäftsordnung