Verwaltung von Asservaten

Bei schwerer Körperverletzung muss von den behandelnden Ärztinnen/Ärzten eine Anzeige gemacht werden, was aber noch nicht heißt, dass die Staatsanwaltschaft einen Auftrag zur DNA-Untersuchung bzw. zur Gutachtenerstellung gibt. Was die Asservate betrifft, gibt es kein abgestimmtes standardisiertes Vorgehen in den Bundesländern.

Unterschiedliche Verwaltung:

In vielen Krankenanstalten gibt es keinen definierten Prozess für den Umgang mit Asservaten. Die Folge davon ist, dass nur die direkt betroffenen Gesundheitskräfte informiert sind, die Asservate irgendwo gelagert werden und die Gefahr des Vergessens groß ist.

  • Anzeige liegt vor: Die Asservate werden der Polizei übergeben.
  • Anzeige liegt nicht vor, da das Opfer zunächst keinen Kontakt zu Polizei und Justiz wünscht: Die Asservate müssen archiviert werden, da sie ggf. in einem späteren Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind. Allerdings werden Spuren ohne das Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses nicht untersucht.
  • Die Asservate werden je nach Bundesland im Krankenhaus oder in der Gerichtsmedizin oder im Forensischen DNA-Zentrallabor gelagert und dort für eine bestimmte Zeitspanne aufbewahrt.

Eine Untersuchung der Asservate erfolgt bei einer Anzeige nie automatisch, sondern immer erst nach Auftrag des Gerichts!

Praxisbeispiel: Wiener Krankenanstalten

In der Regel werden bei bereits erfolgten polizeilichen Anzeigen die Spurensicherungssets (abgenommene Spuren und ausgefüllter MEDPOL-Dokumentationsbogen) sowie die sichergestellte Kleidung zeitnah zu den ärztlichen Untersuchungen der Opfer im Krankenhaus von der Polizei abgeholt. Sobald es einen Gerichtsauftrag für eine DNA-Analyse gibt, bringt die Polizei die jeweiligen Sets bzw. Kleidungsstücke in die beauftragte Untersuchungsstelle, z. B. in das Forensische DNA-Zentrallabor Wien. Gibt es keine polizeiliche Anzeige und daher auch keinen Gerichtsauftrag, werden die Spurensicherungssets und asservierten Kleidungsstücke meistens ins Forensische DNA-Zentrallabor in WIEN mittels Boten (NICHT DURCH DIE POLIZEI) gebracht und dort mindestens 6 Monate lang aufgehoben. Wird zwischenzeitlich Anzeige erstattet und vom Gericht eine DNA-Untersuchung in Auftrag gegeben, werden die Spuren analysiert. Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren ohne Analyse nach etwa sechs Monaten vernichtet.

Übernahmebestätigung Asservate und Dokumentation, Praxisbeispiel AKH

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