​​​​​​​Planen und Vermitteln von Hilfsangeboten

Bei der weiteren Intervention für die Gewaltopfer ist das Krankenhauspersonal allein überfordert. Deshalb sind die Information über und die Weitervermittlung der Patientin / des Patienten an psychosoziale Unterstützungseinrichtungen ein zentraler Baustein der medizinischen, psychologischen und pflegerischen Intervention. Im persönlichen Gespräch ist auf die verschiedenen Angebote der Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen einschließlich psychotherapeutischer Versorgung hinzuweisen, zu vermitteln, bestehende Barrieren und Ängste der Frauen sind zu thematisieren, aber auch ablehnende Haltungen zu respektieren (Schleicher 2010).

Spezielle Unterstützungsreinrichtungen sind

  • die österreichweite Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555
  • der österreichweite Männernotruf für Männer in Krisen und Gewaltsituationen 0800/246 247
  • auf Bundesländerebene die Interventionsstelle bzw. die Gewaltschutzzentren
  • regionale Notrufnummern, Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser

Nähere Informationen und Kontaktadressen sind dem Anhang zu entnehmen, der die Einrichtungen nach Bundesländern und Kategorien ordnet (siehe Anlaufstellen).

Das Aushändigen geeigneter Informationsmaterialien mit den wichtigen Rufnummern kommunaler Beratungseinrichtungen ist ein erster Schritt. Hierbei sind kleinere Formate wie eine Chipkarte, Faltblättchen etc. zu bevorzugen, damit Patientinnen und Patienten diese unauffällig in die Geldbörse oder Hosentasche stecken können, um diese vor dem Gewalttäter zu verbergen. 

Unterstützend ist auch das Angebot seitens der Gesundheitsfachkräfte, einen telefonischen Erstkontakt herzustellen und damit der Patientin / dem Patienten die Möglichkeit einzuräumen, aus dem Krankenhaus zu telefonieren. Dadurch werden Patientinnen/Patienten entlastet und die Hemmschwelle der Kontaktaufnahme wird gesenkt bzw. überwunden.

Qualifizierte Vermittlung an Hilfseinrichtungen bedeutet:

  • Rasch einen Kontakt oder Zugang herstellen.
  • Alle Schritte müssen freiwillig und ohne Druck angeboten werden.  
  • Abklären, ob die Patientin / der Patient bereits mit einer Hilfsreinrichtung in Kontakt ist.
  • An geeignete Einrichtung vermitteln (Frauennotruf, Frauenhaus, Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum).
  • Information über die Einrichtung geben.
  • Entscheidung respektieren und weitere Hilfe anbieten.

Quelle: (Gruber/Logar 2015)

Seite drucken