​​​​​​​Gewaltbetroffene mit Migrationshintergrund

Migrantinnen bzw. Frauen aus anderen Herkunftsländern sind genauso wie Österreicherinnen von Gewalt bedroht. Der Unterschied liegt aber darin, dass Migrantinnen oft länger in Gewaltbeziehungen verharren oder bleiben müssen, weil sie weniger Perspektiven und Chancen haben oder sehen, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien. Beziehungs- und Familienstrukturen sind kulturspezifisch. Die Situation von gewaltbetroffenen Migrantinnen, speziell aus Herkunftsländern mit stärkeren patriarchalen Familienstrukturen, unterscheidet sich in der Struktur von Gewaltbeziehungen nicht gravierend von österreichischen Gewaltopfern. Allzu gern wird in pauschalisierter Form auf die patriarchalen Strukturen sowie die Bedeutung von Religion, Kultur und Tradition hingewiesen, wonach Gewalt ausgeübt und erduldet werden muss. Dabei wird die Tatsache übersehen, dass migrierte Frauen in großer Abhängigkeit von ihrem Ehemann stehen können. Einerseits erschweren mangelnde Sprachkenntnisse sowie die Unkenntnis über hiesige Strukturen, Gesetze, Regelungen und Unterstützungsangebote und andererseits ein Aufenthaltsrecht, das u. U. an den Bestand einer Ehe gekoppelt sein kann, die Situation der Frauen. Diejenigen, die ihren Aufenthaltsstatus erst durch die Ehe mit einem Österreicher oder hierzulande mit festem Aufenthaltstitel lebenden Migranten erworben haben, sind aufenthaltsrechtlich von diesem Ehepartner abhängig. Viele Frauen haben weniger Vertrauen in Behörden wie Polizei und Justiz, weil sie vielleicht bereits negative Erfahrungen gemacht haben.

Oftmals sind Frauen mit Migrationshintergrund mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt und haben es ganz besonders schwer, eine Gewaltbeziehung zu verändern oder daraus auszusteigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Migrantinnen ihre Rechte in Österreich und die Hilfsangebote des Gesundheitssystems nicht kennen, von Außenkontakten isoliert sind und oft über mangelhafte oder keine Deutschkenntnisse verfügen.

Das Ansprechen auf mögliche häusliche Gewalt erfordert ein besonderes Vertrauensverhältnis und eine besondere Sorgfalt. Dazu bedarf es bei den Gesundheitsfachkräften einer inneren Haltung, die von Respekt der Patientin sowie ihrer Kultur und Wertvorstellung gegenüber kennzeichnet ist. Bei Sprachbarrieren muss im Vorfeld die Übersetzungsfrage zufriedenstellend gelöst werden. Krankenanstalten sind oft die erste und einzige Anlaufstelle für diese Zielgruppe, was eine große Chance für eine gezielte Intervention bedeutet. Um diese Frauen zu erreichen, bedarf es einer stärkeren Sensibilisierung und Qualifizierung gerade in Hinblick auf die spezifischen Problemlagen unterschiedlicher Gruppen von Migrantinnen, was in der Fort- und Weiterbildung des Krankenhauspersonals durch die Opferschutzgruppen zu berücksichtigen ist.

Im Gespräch muss ausdrücklich betont werden, dass alle Gesundheitsfachkräfte der Schweigepflicht unterliegen und keine Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden dürfen.

Überdies sind die Patientinnen auf die Rechtslage in Österreich (Gewaltverbot, Schutzrechte etc.) und auf spezialisierte Organisationen für Migrantinnen hinzuweisen und ggf. ist der Kontakt herzustellen. 

Informationsmaterial sollte in mehreren Sprachen aufliegen und vorhanden sein.

Beratungsstellen für Migrantinnen

Broschüre mit psychosozialen Hilfsangeboten in leichter Sprache

Empfohlene Maßnahmen für die Unterstützung von gewaltbetroffenen Migrantinnen zusätzlich zu den Standards der Ersthilfe:

Grundsatz der gesundheitlichen Betreuung aller Opfer

Die gesundheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht. In Akutfällen sind alle Patientinnen und Patienten (auch ohne Aufenthaltsstatus und ohne Versicherung) im Krankenhaus zu behandeln (KAKuG, § 23).

Geeignete Dolmetscher/-innen 

Damit die Kommunikation ohne Sprachbarrieren stattfinden kann, bedarf es

  • eines im Krankenhaus verfügbaren Video-Dolmetschdienstes* oder
  • kultursensibler Krankenhausmitarbeiter/-innen mit adäquaten Sprachkenntnissen und Dolmetschkompetenz oder
  • professioneller Dolmetscher/-innen.

Achtung: Bei Verdacht auf häusliche Gewalt darf kein Familienmitglied zum Dolmetschen hinzugezogen werden. (Begleitende Partner sind von der Patientin sofort mit Hinweis auf eine Untersuchung zu trennen und in den Wartebereich zu bitten.)

Genügend Zeit für den Vertrauensaufbau

Einplanen von entsprechenden Zeitressourcen  

Umfassende Weitervermittlung

Unterstützend ist es, den Patientinnen entsprechende Kontaktdaten von Opferschutzeinrichtungen mit muttersprachlicher Beratung zu übergeben. Wichtig ist es auch, wenn andere Beratungseinrichtungen namhaft gemacht werden können, um Fragen der Patientinnen zum Visum, Zugang zum Arbeitsmarkt etc. zu klären.

Mehrsprachiges Informationsmaterial

Auflegen von mehrsprachigen Informationsmaterialien zu Opferschutzeinrichtungen und über Gewaltschutzgesetze

Schutz von Kindern vor Entführung 

Auf die erhöhte Gefahr einer Entführung von Kindern in Migrantenfamilien sind die Patientinnen ausdrücklich hinzuweisen.

Quelle: (Gruber/Logar 2015)

*z.B. SAVD | Spezialist für Audio und Video Dialog | Einfach. Persönlich.

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