Ist aufgrund akuter und/oder schwerer Körperverletzungen eine stationäre Aufnahme erforderlich, muss mit der Patientin / dem Patienten geklärt werden, wer sie/ihn besuchen darf und wer nicht.
Mit den Stationsmitarbeitern und -mitarbeiterinnen ist die Sicherheit der gefährdeten Person zu besprechen. Es ist ein entsprechendes Sicherheitskonzept zu erstellen und darauf zu achten, dass der gewaltausübende Partner keinen Zugang erhält. Kommt der Gefährder dennoch, ist dafür zu sorgen, dass er nicht ins Krankenzimmer vordringt. Notfalls muss der hausinterne Sicherheitsdienst hinzugezogen werden.
Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiter/-innen (ASchG, § 3)
- ausreichende Ressourcen auf der Station, um mit schwierigen Situationen umgehen zu können
- Deeskalationstraining für Mitarbeiter/-innen, v. a. für jene in kritischen Bereichen
- Alarmsystem: automatische Einschaltung der Polizei bzw. des Sicherheitsdienstes mittels Alarm
- Polizeinotruf: Anruf bei der Polizei, bevor etwas passiert
- Hausverbot: gegen aggressive Personen rasch ein Hausverbot durchsetzen
- Anzeige: wenn Mitarbeiter/-innen angegriffen werden
Quelle: (Gruber/Logar 2015)