Handlungsmöglichkeiten und Anlaufstellen im Verdachtsfall

Bei begründetem Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls sowohl durch selbst als auch durch miterlebte (häusliche) Gewalt besteht eine Meldepflicht an den Kinder- und Jugendhilfeträger. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen besteht zudem eine Anzeigepflicht (Polizei, Staatsanwaltschaft). Zur Beratung und Unterstützung können Fachpersonen hinzugezogen werden (z. B. Kinderschutzzentren, Kinderschutzgruppen in Spitälern). Ein Folder der MÖWE mit wichtigen Informationen (z. B. zum Vorgehen bei einem vagen oder konkreten Verdacht) finden Sie hier. 

Essenziell ist in allen Kinderschutzfällen eine korrekte und ausführliche Dokumentation. Aussagen von Kindern und Jugendlichen zum Geschehen bzw. zu Verdachtsmomenten sind im Wortlaut des Kindes festzuhalten. Eigene Interpretationen von Aussagen und Beobachtungen sind klar von diesen zu trennen bzw. als solche zu benennen. Sowohl alte als auch frische Verletzungen sind zu dokumentieren in Form einer detaillierten Beschreibung inklusive einer Fotodokumentation. Untersuchungsbögen und Checklisten bzw. Module von der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle (FOKUS) zur Unterstützung für die Dokumentation finden Sie hier

Des Weiteren finden Sie das Dokument zum Erkennen, Dokumentieren und Ansprechen bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ÖGKiM und FOKUS) hier

Anlaufstellen

●    Kinderschutzgruppen (ÖGKiM-BL-Stellen)
●    Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern
●    Kinderschutzzentren und Prozessbegleitungsstellen in Österreich