Österreich hat verschiedene internationale Vertragswerke unterzeichnet, mit denen die Verpflichtung einhergeht, Menschen vor Gewalt durch andere Personen zu schützen. Entsprechende Bestimmungen finden sich insbesondere im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt (ICCPR)), in der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) (CEDAW 2017; Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 2019), in der Internationalen Kinderrechtskonvention (Rechte von Kindern) und im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Fakultativprotokoll 2019). Auf europäischer Ebenen sind die Europäische Menschenrechtskonvention (Europäische Menschenrechtskonvention 2019) und die Konvention des Europarats „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Council of Europe 2011) relevant. Darin ist festgehalten, dass Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau ist (Council of Europe 2011).
Häusliche Gewalt stellt gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines der vordringlichsten Gesundheitsrisiken für Mädchen und Frauen dar (WHO Europa 2002). Eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA 2014b) aus dem Jahr 2014 zeigt, dass in Österreich etwa 20 Prozent der befragten Frauen ab dem 15. Lebensjahr im Laufe ihres Lebens Gewalt ausgesetzt sind. Häusliche Gewalt tritt in allen sozialen Schichten unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit und Alter auf (Gruber/Logar 2015; Schleicher 2010).
Häusliche Gewalt kann jede/jeden treffen. In Österreich ist eine von fünf Frauen ab dem 15. Lebensjahr im Laufe ihres Lebens körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt! Mädchen und Frauen sind weitaus häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Burschen und Männer. (FRA 2014b)