Vorschläge für Schulungsmaßnahmen

Der Leitfaden „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt handeln“ hält einige Vorschläge für Schulungsmaßnahmen bereit (Gruber/Logar 2015). Im Folgenden werden zentrale Inhalte aufgelistet.

Schulung gemeinsam für alle Berufsgruppen und auf allen hierarchischen Ebenen – auch für die Leitungsebene:

  • Basisschulung
    • insbesondere für Mitarbeiter/-innen in der Notfall-, Unfallambulanz und in den gynäkologischen Abteilungen
  • Vertiefende interne Fortbildung zu spezifischen Themen
    • an den Bedarf der jeweiligen Mitarbeitergruppe angepasst  (z. B. Gesprächsführung, Migrantinnen)
  • Vertiefende Schulung für Mitarbeiter/-innen für Kinder- und Opferschutzgruppen
  • Stationsbesprechungen und andere relevante interne Besprechungen
  • Regelmäßige Behandlung des Themas in der Morgenbesprechung, in Fallbesprechungen
    oder ähnlichen Besprechungen; Themen könnten eine Vorstellung der Opferschutzgruppe, die Kooperationspartner etc. sein.
  • Teilnahme an externen Fortbildungen
    • Vor allem die Mitglieder der Kinder- und Opferschutzgruppen sollten externe Fortbildungsveranstaltungen besuchen (Gruber/Logar 2015).

Die Informationsbroschüre „Häusliche und sexuelle Gewalt als Thema im Gesundheitswesen. Schwerpunkt Frauen und Kinder“ weist international anerkannte Standards für Ausbildungscurricula aller Gesundheitsberufe aus (Erdemgil-Brandstätter 2016).

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