Der Leitfaden „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt handeln“ hält einige Vorschläge für Schulungsmaßnahmen bereit (Gruber/Logar 2015). Im Folgenden werden zentrale Inhalte aufgelistet.
Schulung gemeinsam für alle Berufsgruppen und auf allen hierarchischen Ebenen – auch für die Leitungsebene:
- Basisschulung
- insbesondere für Mitarbeiter/-innen in der Notfall-, Unfallambulanz und in den gynäkologischen Abteilungen
- Vertiefende interne Fortbildung zu spezifischen Themen
- an den Bedarf der jeweiligen Mitarbeitergruppe angepasst (z. B. Gesprächsführung, Migrantinnen)
- Vertiefende Schulung für Mitarbeiter/-innen für Kinder- und Opferschutzgruppen
- Stationsbesprechungen und andere relevante interne Besprechungen
- Regelmäßige Behandlung des Themas in der Morgenbesprechung, in Fallbesprechungen
oder ähnlichen Besprechungen; Themen könnten eine Vorstellung der Opferschutzgruppe, die Kooperationspartner etc. sein. - Teilnahme an externen Fortbildungen
- Vor allem die Mitglieder der Kinder- und Opferschutzgruppen sollten externe Fortbildungsveranstaltungen besuchen (Gruber/Logar 2015).
Die Informationsbroschüre „Häusliche und sexuelle Gewalt als Thema im Gesundheitswesen. Schwerpunkt Frauen und Kinder“ weist international anerkannte Standards für Ausbildungscurricula aller Gesundheitsberufe aus (Erdemgil-Brandstätter 2016).