Fünf Fragen
- Hat die physische Gewalt in den letzten 6 Monaten an Häufigkeit und Schwere zugenommen?
- Hat der Partner jemals eine Waffe (dazu gehört auch ein Messer) benutzt oder Sie mit einer Waffe bedroht?
- Glauben Sie, er wäre in der Lage, Ihnen oder Ihren Kindern etwas Ernstes anzutun oder Sie sogar umzubringen? (Gibt es Morddrohungen?)
- Wurden Sie jemals von ihm misshandelt, während Sie schwanger waren?
- Ist er extrem eifersüchtig? Wie zeigt sich seine Eifersucht?
Es wird empfohlen, eine Patientin ab drei Ja-Antworten als „extrem gefährdet“ einzustufen.
In diesem Fall soll der Patientin geraten werden, dass sie und ihre Kinder nicht mehr mit dem Gefährder zusammenwohnen oder zusammentreffen sollten.
Vom Krankenhaus sollen sofortige Maßnahmen zum Schutz gesetzt werden. Besprechen Sie mit der Patientin folgende mögliche Schritte und Varianten:
- Schutz durch Polizei (Betretungsverbot)
- Unterkunft bei Verwandten und Bekannten
- Unterkunft in einem Frauenhaus (ggf. für die Patienten den Erstkontakt herstellen)
- Kontaktaufnahme mit dem Gewaltschutzzentrum
- Schutz der Kinder muss mitbedacht werden
Respekt für die Entscheidung der Patientin:
Es ist das Recht der Patientin, selbst zu entscheiden, ob sie in der aktuellen Situation Schritte zur Trennung setzen möchte oder nicht. In jedem Fall soll die Patientin über Unterstützungseinrichtungen informiert werden.