Sicherheit klären
Schutz und Sicherheit der Gewaltopfer ist das wichtigste Ziel jeder Intervention. Jedes Mitglied der Opferschutzgruppe muss sich der Gefahr bewusst sein, die entstehen kann wenn Gewalterlebnisse öffentlich gemacht werden. Betroffene schätzen ihre Gefährdungslage meistens sehr realistisch ein, weshalb geäußerte Befürchtungen und Ängste ernst genommen werden müssen.
Wenn die Patientin / der Patient nach Hause zurückkehren will, ist ein Krisenplan für den Notfall zu erstellen. Deshalb muss jede Konsultation zwingend mit der Frage nach der Gefährdung der Patientin/ des Patienten und der Klärung allfälliger Schutzmaßnahmen enden.
Weiterführende Informationen:
Anhaltspunkte zur Abklärung der Gefährdungslage sind für das Gesundheitspersonal hilfreich.
Wenn die Patientin / der Patient nach Hause zurückkehren will, ist ein Krisenplan für den Notfall zu erstellen.
Wird ein Fall bei der Polizei gemeldet, kommt es zur direkten polizeilichen Intervention, die ein abgestuftes Vorgehen vorsieht.
Besonders heikel sind Situationen, in denen Patientinnen/Patienten in Begleitung der gewalttätigen Person kommen.
Ist aufgrund akuter Körperverletzungen eine stationäre Aufnahme erforderlich, muss mit der betroffenen Person geklärt werden, von wem sie (nicht) besucht werden darf.