​​​​​Gründung einer Opferschutzgruppe

Grundsätzlich sind eine Kinderschutzgruppe und eine Opferschutzgruppe für volljährige Gewaltopfer vorgesehen. Allerdings eröffnet der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eines Zusammenschlusses von Kinder- und Opferschutzgruppe zu einer sogenannten „Gewaltschutzgruppe“. Für kleinere Krankenanstalten ist auch eine Kooperation mit der Opferschutzgruppe eines anderen Spitals möglich.

Die personelle Zusammensetzung ist vom Leistungsangebot des Krankenhauses abhängig. Einzubinden sind zwei Vertreter/-innen des medizinischen Dienstes (ggf. Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe), des Pflegedienstes sowie der psychologischen Betreuung bzw. psychotherapeutischen Versorgung.

Unabhängig davon, ob die Gründung der OSG aus einer Top-down- oder Bottom-up-Initiative entstanden ist, braucht es primär eine grundsätzliche Verantwortung der Geschäftsführung bzw. Klinikleitung und die Motivation aller Krankenhausmitarbeiter/-innen. Speziell bei der Implementierung von Gewaltschutzarbeit ist die Unterstützung der Krankenhausleitung immer eine unabdingbare Voraussetzung. Eine Möglichkeit zur Förderung der OSG besteht in der schriftlichen Festlegung einzelner maßgeblicher Prozessschritte für den Umgang mit gewaltbetroffenen Patientinnen/Patienten z. B. durch SOPs (Standard Operating Procedures). Diese geben nicht nur die Richtlinien für die Opferschutzgruppen vor, sondern spiegeln auch den Qualitätsanspruch des Krankenhauses wider. Die SOPs sollen den Mitgliedern der OSG praxistaugliche Informationen, Handlungsanleitungen und Instrumente zur Verfügung stellen und damit ein kompetentes Arbeiten ermöglichen.

Die (Haupt-)Aufgabe der OSG ist die Schulung und Sensibilisierung des Personals, um schließlich die Früherkennung von häuslicher Gewalt im Krankenhaus in hoher Qualität leisten zu können. Dies setzt die Bereitstellung entsprechender personeller und zeitlicher Ressourcen seitens des Krankenhausmanagements voraus. Eine weitere aktivierende Maßnahme seitens der Krankenhausleitung ist das Bereitstellen materieller Ressourcen wie Räumlichkeiten, Technik, Kamera, Druckkosten etc.

Der Österreichische Dachverband der Opferschutzgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich berät und unterstützt bei der Gründung und den Aufbau von Opferschutzgruppen.

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