Insgesamt ist das polizeiliche Aufgaben- und Tätigkeitsfeld im Bereich „häusliche Gewalt“ breit gefächert: Wird ein Fall gemeldet, kommt es zur direkten polizeilichen Intervention, die ein abgestuftes Vorgehen vorsieht:
- Es liegt keine strafrechtlich relevante Handlung vor, die vorgefundene Situation macht keine Schutzmaßnahme erforderlich (Streitschlichtung).
- Die Polizeibeamten stufen die Situation als gefährlich, aber noch nicht als strafrechtlich relevant ein und ergreifen direkte Schutzmaßnahmen wie Betretungsverbot, Wegweisung etc.
- Es liegt eine strafrechtlich relevante Handlung vor, die durch das Gewaltopfer bzw. die Polizei zur Anzeige gebracht und mit Schutzmaßnahmen kombiniert wird.