Aufgaben- und Tätigkeitsfeld der Polizei

Insgesamt ist das polizeiliche Aufgaben- und Tätigkeitsfeld im Bereich „häusliche Gewalt“ breit gefächert: Wird ein Fall gemeldet, kommt es zur direkten polizei­lichen Intervention, die ein abgestuftes Vorgehen vorsieht:

  • Es liegt keine strafrechtlich relevante Handlung vor, die vorgefundene Situation macht keine Schutzmaßnahme erforderlich (Streitschlichtung).
  • Die Polizeibeamten stufen die Situation als gefährlich, aber noch nicht als strafrechtlich relevant ein und ergreifen direkte Schutzmaßnahmen wie Betretungsverbot, Wegweisung etc.
  • Es liegt eine strafrechtlich relevante Handlung vor, die durch das Gewaltopfer bzw. die Polizei zur Anzeige gebracht und mit Schutzmaßnahmen kombiniert wird.

Polizeiliche Interventionsstufen bei häuslicher Gewalt 

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