Einrichtungen des Gesundheitssystems als Anlaufstelle

Gewalt führt häufig zu Verletzungen und gesundheitlichen Beschwerden, die medizinisch behandelt werden müssen. Studien zeigen, dass Gesundheitsfachkräfte oft die ersten Ansprechpersonen für Gewaltopfer sind.

Damit nehmen Gesundheitsfachkräfte eine Schlüsselstellung ein. Ausreichend qualifizierte Mitarbeiter/-innen sind in der Lage, die Gewaltfolgen (auch lange nach der Gewalteinwirkung) zu erkennen, Opfer sensibel anzusprechen und korrekt zu untersuchen, die erlittenen Verletzungen und Beschwerden gerichtsverwertbar zu dokumentieren und die Betroffenen an psychosoziale Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zu vermitteln. Damit sind Gesundheitsfachkräfte in der Lage, akut Betroffenen wichtige Unterstützung zu bieten.

Gewaltopfer wenden sich oft hilfesuchend an Einrichtungen des Gesundheitswesens (Ambulanzen, Praxen etc.), ohne die Misshandlungen anzusprechen. Gesundheitsfachkräfte haben die Chance, diese Opfer durch ein einfühlsames Gespräch zu erreichen und ihnen zu helfen, die Gewaltspirale mithilfe professioneller Unterstützung zu durchbrechen.

Da es sich bei häuslicher Gewalt um „komplexe Beziehungsphänomene mit einer deutlichen Neigung zur Chronifizierung handelt“, ist eine über die akute Versorgungssituation hinausgehende sachkundige Unterstützung notwendig, was die Möglichkeiten von Gesundheitsfachkräften bei Weitem übersteigt (DGGG 2013). Für diese Aufgaben sind die Patientinnen oder Patienten über Institutionen/Einrichtungen (z. B. Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum, Frauenhaus, Frauenberatungsstellen, bundesweite sowie regionale Notrufnummern) zu informieren bzw. an diese zu vermitteln (siehe Anlaufstellen). Hier ist die Expertise von konkreten Unterstützungsangeboten für die Betroffenen (Wegweisung, Schutzwohnung, Prozessbegleitung, Neuorganisation des Lebens etc.) angesiedelt.

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