Definitionen

Unter „häuslicher Gewalt“ werden alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt verstanden, die zwischen in einem Haushalt lebenden Personen oder zwischen früheren Partnerinnen/Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat bzw. hatte (Council of Europe 2011). Häufig handelt es sich dabei nicht um ein einmaliges, außergewöhnliches Ereignis, sondern um ein System an Misshandlungen, das auf Macht und Kontrolle abzielt.

Unter „sexueller Gewalt“ wird jede sexuelle Handlung oder versuchte sexuelle Handlung verstanden, die sich unter Anwendung von Zwang gegen eine Person richtet, unabhängig vom Tat- und Beziehungskontext (WHO 2013b).

Unter „Vernachlässigung“ versteht man Fälle der Verletzung der Fürsorge- oder Obhutspflicht, wenn sie gröblich sind und zu einer beträchtlichen Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen bzw. geistigen Entwicklung führen können oder geführt haben (Aigner et al. 2019).

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